Niemand, wenn man es nicht möchte. Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht und darf daher niemandem Auskunft geben. Falls eine Psychotherapie über die Krankenkasse abgerechnet wird, benötigt der Therapeut eine schriftliche Schweigepflichtentbindung, um sich mit der Krankenkasse in Verbindung setzen zu dürfen. Die Krankenkasse fordert eine Diagnose, damit die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Inhalte der Gespräche, genaue Beschwerden oder andere Details werden der Krankenkasse nicht weitergegeben.

Wer erfährt, dass ich eine Psychotherapie mache?